Muss die Grunderwerbssteuer als Erbe gezahlt werden? Diese Frage haben sich schon viele Erben gestellt, wenn sie das Glück haben ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung im Rahmen einer Erbschaft zu erhalten. Grundsätzlich ist festgelegt, das in Deutschland beim Erwerb einer Immobilie Grunderwerbssteuer zu zahlen ist, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Bei einem Erbe ist keine Grunderwerbsteuer – dies ist gesetzlich geregelt.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbssteuer ist Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und wird als Verkehrssteuer ausgewiesen. Sie wird immer dann fällig, wenn in Deutschland eine Immobilie erworben wird. Dabei spielt es grundlegend keine Rolle, ob es sich um einen klassischen Kauf oder einen Zuschlag im Rahmen einer Versteigerung handelt. Die Grunderwerbssteuer variiert in ihrer Höhe von Bundesland zu Bundesland. Der niedrigste Wert liegt bei 3,5 Prozent beispielsweise in Bayern, während in anderes Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise auf das Höchsgebot bei Versteigerungen erhoben werden.
Eine Ausnahme gibt es der Kaufregelungen. Liegt der Kaufpreis für eine Immobilie unter 2.500 Euro, ist diese von der Grunderwerbssteuer ausgenommen.
Grunderwerbsteuer bei Erbe: Muss ich Grunderwerbsteuer zahlen?
Als Erbe lohnt sich ein Blick auf den § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), denn hier sind die Ausnahmen geregelt worden. Darunter im Absatz 2 mit „Grundstückserwerb von Todes wegen“, womit Erben keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Dabei ist es vollkommen unabhängig, ob eine Erbschaftssteuer entrichtet wird oder nicht. In Absatz 3 wird ergänzt, dass dies auch für den Fall gilt, dass in einer Erbengemeinschaft ein Erbe von einem anderen ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zur Aufteilung des Erbes erwirbt.
Wird das Grundstück nach dem Tod von einem Nicht-Erben erworben, so muss dieser allerdings die Grunderwerbsteuer zahlen.
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